Gemäß § 4 Abs. 3 S. 2 ARegV hat KEVAG Verteilnetz GmbH ihre Erlösobergrenze zum 01.01.2012 angepasst und neue Entgelte errechnet. Diese sind ab dem 01.01.2012 gültig. Die KEVAG Verteilnetz GmbH betreibt für Sie ein hochmodernes Netz, garantiert eine preiswerte und sichere Energieversorgung und gewährleistet einen diskriminierungsfreien Netzzugang.
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