Netzanschlussregeln

 

Technische Mindestanforderungen (§ 19 Abs. 1 EnWG i. V. m. § 49 Abs. 1 und 2 EnWG)

Die für das KEVAG-Verteilnetz gültigen Technischen Mindestanforderungen an § 19 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 49 Abs. 1 und 2 EnWG entnehmen Sie bitte dem folgenden Link.

 

Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

 

Technische Anschlussbedingungen (TAB)

 

Niederspannung

Für das Niederspannungsnetz der KEVAG Verteilnetz GmbH gelten die "Technische Anschlussbedingungen (TAB 2007) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz" (Stand Juli 2007) des Verbandes der Netzbetreiber e.V. beim VDEW (VDN).

Diese stehen nachstehend zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Mittelspannung

Für den Anschluss von Bezugs- und Erzeugungsanlagen an das Mittelspannungsnetz gelten die "Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung der KEVAG Verteilnetz GmbH".

Netzsicherheitsmanagement

 

Weitere Dokumente

Nachstehende Dokumente aus der Auflistung der Technischen Mindestanforderungen stehen Ihnen zum kostenlosen Download zur Verfügung.

KEVAG-Gruppe